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Die in Artikel 10 genannten Haushaltsmittel werden den Programmen der Mitgliedstaaten wie folgt zugewiesen: 1. Zu Beginn des Programmplanungszeitraums wird jedem Mitgliedstaat ein einmaliger Pauschalbetrag von 8 000 000 EUR zugewiesen. 2. Die restlichen in Artikel 10 genannten Haushaltsmittel werden nach folgenden Kriterien verteilt: a) 45 % dieser restlichen Haushaltsmittel werden im umgekehrten Verhältnis zu dem Bruttoinlandsprodukt jedes Mitgliedstaats (Kaufkraftstandard je Einwohner) zugewiesen, b) 40 % dieser restlichen Haushaltsmittel werden im Verhältnis zur Bevölkerungszahl jedes Mitgliedstaats zugewiesen, c) 15 % dieser restlichen Haushaltsmittel werden im Verhältnis zur Größe des Hoheitsgebiets jedes Mitgliedstaats zugewiesen. · Die ursprüngliche Mittelzuweisung der restlichen Haushaltsmittel nach Absatz 1 Nummer 2 erfolgt auf der Grundlage der von der Kommission (Eurostat) erstellten jährlichen statistischen Daten des Kalenderjahres 2019. Für die Halbzeitüberprüfung basieren die Bezugsdaten auf den von der Kommission (Eurostat) erstellten jährlichen statistischen Daten des Kalenderjahres 2023. Hat ein Mitgliedstaat der Kommission (Eurostat) die Daten für ein bestimmtes Jahr nicht übermittelt, so kann die Kommission stattdessen die letzten vor dem betreffenden Jahr verfügbaren statistischen Daten dieses Mitgliedstaats verwenden.
Der in Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a genannte Betrag wird den Programmen der Mitgliedstaaten wie folgt zugewiesen:
Im Jahr 2024 weist die Kommission den Zusatzbetrag nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b anhand der in Anhang I Nummer 1 Buchstabe c und Nummern 2 bis 10…
Der in Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe a genannte Betrag wird den Programmen der Mitgliedstaaten als Anhaltswert wie folgt zugewiesen:
1. Die gemäß Artikel 13 verfügbaren Haushaltsmittel werden den Mitgliedstaaten wie folgt zugewiesen: a) Zu Beginn des Programmplanungszeitraums erhält jeder…
1. Die gemäß Artikel 10 verfügbaren Haushaltsmittel werden den Mitgliedstaaten wie folgt zugewiesen: a) Jeder Mitgliedstaat erhält zu Beginn des…
2 392 Mio. EUR werden gemäß Anhang I zugewiesen. Die Mitgliedstaaten weisen mindestens 20 % dieser Mittel dem spezifischen Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.