Verordnung (EU) 2021/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems
Diese Verordnung lässt die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Erwägungsgrund 11 32021R1150Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen