Erwägungsgrund 8 32021R1150
ETIAS-Reisegenehmigungen können aufgehoben werden, nachdem neue Ausschreibungen zur Verweigerung der Einreise und des Aufenthalts oder neue Ausschreibungen zu einem Reisedokument, das als verloren, gestohlen, unterschlagen oder für ungültig erklärt gemeldet ist, in das SIS eingegeben wurden. Damit das ETIAS-Zentralsystem vom SIS automatisch über solche neuen Ausschreibungen unterrichtet wird, sollte ein automatisiertes Verfahren zwischen dem SIS und dem ETIAS eingeführt werden.