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Es sollte klargestellt werden, dass der Sitz des Bürgerbeauftragten der Sitz des Europäischen Parlaments ist, wie dies gemäß Buchstabe a des einzigen Artikels des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 6 über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll Nr. 6“) festgelegt wurde.
Der Sitz des Bürgerbeauftragten ist der Sitz des Europäischen Parlaments, der gemäß Buchstabe a des einzigen Artikels des Protokolls Nr. 6 bestimmt wurde.
Gegebenenfalls kann der Bürgerbeauftragte im Zusammenhang mit einer Untersuchung über die Tätigkeiten eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen…
Die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten sollten unter Beachtung der Bestimmungen des Vertrags über die…
Das Europäische Parlament sollte den Bürgerbeauftragten zu Beginn einer Wahlperiode für deren Dauer gewählt und dabei unter Persönlichkeiten auswählen, bei…
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates , ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und…
Entscheidungen, die das Zentrum gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 trifft, können Anlass zu einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.