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Das Europäische Parlament sollte den Bürgerbeauftragten zu Beginn einer Wahlperiode für deren Dauer gewählt und dabei unter Persönlichkeiten auswählen, bei denen es sich um Unionsbürger handelt und die jede erforderliche Gewähr für Unabhängigkeit bieten und über die erforderliche Befähigung verfügen. Ferner sollten allgemeine Bedingungen unter anderem für die Beendigung der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten, die Neubesetzung des Bürgerbeauftragten, Unvereinbarkeiten, die Besoldung des Bürgerbeauftragten sowie die Vorrechte und Immunitäten des Bürgerbeauftragten festgelegt werden.
Nach Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Nominierungen im Amtsblatt der Europäischen Union wird der Bürgerbeauftragte aus Personen ausgewählt, die…
Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Bürgerbeauftragten wird binnen drei Monaten nach dem Freiwerden des Amtes ein neuer Bürgerbeauftragter für die…
Es ist festzulegen, wie vorzugehen ist, falls bei den Untersuchungen des Bürgerbeauftragten Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt werden. Der…
Die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten sollten unter Beachtung der Bestimmungen des Vertrags über die…
Soweit dies für die wirksame Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, sollte der Bürgerbeauftragte die Möglichkeit erhalten, mit den Behörden der…
Gegebenenfalls kann der Bürgerbeauftragte im Zusammenhang mit einer Untersuchung über die Tätigkeiten eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.