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Bei der Zusammensetzung des Sekretariats des Bürgerbeauftragten sollte unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 1d Absatz 2 des Statuts der Beamten und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (im Folgenden „Statut der Beamten“) Geschlechterparität sichergestellt werden.
Für das Personal der Agentur gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollten für das Personal und den…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollte das Personal der Behörde unter das…
Die Beamten und sonstigen Bediensteten des Sekretariats des Bürgerbeauftragten unterliegen dem Statut. Die Zahl der Mitarbeiter des Sekretariats wird jährlich…
Um offene und transparente Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten und eine Gleichbehandlung des Personals sicherzustellen, sollten für das Personal, den…
Im Statut der Beamten der Europäischen Union und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union („Statut“), die in der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.