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Der Bürgerbeauftragte sollte Zugang zu allen Elementen haben, die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Hierzu sollten die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union dem Bürgerbeauftragten alle Informationen zur Verfügung stellen, die er für die Zwecke einer Untersuchung anfordert. In Fällen, in denen der Bürgerbeauftragte für die Ausübung seiner Aufgaben Zugang zu Verschlusssachen im Besitz der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union oder der Behörden der Mitgliedstaaten benötigt, sollte der Bürgerbeauftragte Zugang zu diesen Informationen erhalten können, sofern sichergestellt ist, dass die Vorschriften für ihren Schutz eingehalten werden.
Beabsichtigen die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die Behörden der Mitgliedstaaten, dem Bürgerbeauftragten die EU-Verschlusssachen…
Der Bürgerbeauftragte sollte die Zuständigkeiten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die Gegenstand seiner Untersuchungen sind, gebührend…
Der Bürgerbeauftragte und seine Mitarbeiter sollten verpflichtet sein, Informationen, von denen sie in Ausübung ihres Amtes Kenntnis erlangt haben, vertraulich…
Soweit dies für die wirksame Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, sollte der Bürgerbeauftragte die Möglichkeit erhalten, mit den Behörden der…
Der Bürgerbeauftragte und sein Personal dürfen Informationen oder Dokumente, die sie im Laufe einer Untersuchung erhalten, nicht weitergeben. Unbeschadet von…
Der Bürgerbeauftragte unterrichtet das betreffende Organ, die betreffende Einrichtung oder die betreffende sonstige Stelle der Union unverzüglich über diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.