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Nach der Verordnung über „Horizont Europa“ müssen die Partner den Nachweis für ihre langfristige Verpflichtung, unter anderem in Form eines Mindestanteils öffentlicher oder privater Investitionen, erbringen. Daher ist es notwendig, dass die Union in der vorliegenden Verordnung Gründungsmitglieder mit Sitz in den Mitgliedstaaten, mit „Horizont Europa“ assoziierte Länder oder internationale Organisationen benennt. Erforderlichenfalls sollte es jedoch möglich sein, die Mitgliederbasis gemeinsamer Unternehmen zu erweitern, nachdem diese mit im Rahmen offener und transparenter Verfahren ausgewählten assoziierten Mitgliedern gegründet wurden, wobei insbesondere den neuen technologischen Entwicklungen oder der Assoziierung weiterer Länder mit „Horizont Europa“ Rechnung zu tragen ist.
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 können gemeinsame Unternehmen, die auf der Grundlage von „Horizont Europa“ gegründet wurden, unterstützt werden. Solche…
In den dem Entwurf für diese Verordnung beigefügten Folgenabschätzungen für die einzelnen mit dieser Verordnung gegründeten gemeinsamen Unternehmen wurde…
Im Einklang mit den in der Verordnung über „Horizont Europa“ festgelegten anspruchsvollen Zielen besteht eine der Voraussetzungen für die Schaffung…
Der neue politische Ansatz für europäische Partnerschaften und insbesondere institutionalisierte europäische Partnerschaften erfordert einen neuartigen Weg der…
Diese Verordnung beruht auf den in der Verordnung über „Horizont Europa“ dargelegten Grundsätzen und Kriterien, unter anderem Offenheit und Transparenz, einem…
Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen der Union zu leisten, wurde mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.