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Der Verwaltungsrat verfolgt bei seinen Beratungen einen konsensorientierten Ansatz. Eine Abstimmung findet statt, wenn die Mitglieder des Verwaltungsrats keinen Konsens erzielen konnten.
Kann der Verwaltungsrat keinen Konsens bei einer Angelegenheit erzielen, so fasst er seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmen aller Mitglieder, wobei die Vertreter der Kommission zu diesem Zweck ein einziges Mitglied darstellen. Ein abwesendes Mitglied des Verwaltungsrats kann sein Stimmrecht auf seinen Stellvertreter oder — bei Abwesenheit seines Stellvertreters — auf ein anderes Mitglied übertragen. Ein Mitglied des Verwaltungsrats darf höchstens ein anderes Mitglied vertreten.
Beschlüsse des Verwaltungsrats zu den gemeinsamen Maßnahmen und deren Verwaltung gemäß Artikel 13 Absatz 3 Buchstaben f und g werden wie folgt gefasst:
Beschlüsse über die Zuweisung von Mitteln aus dem Haushaltsplan der Union für gemeinsame Maßnahmen gemäß Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe f sowie Beschlüsse über die Aufnahme der betreffenden gemeinsamen Maßnahmen in das jährliche Arbeitsprogramm werden gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels gefasst.
Beschlüsse im Zusammenhang mit der Beschreibung der gemeinsamen Maßnahmen und zur Festlegung der Bedingungen für deren Durchführung gemäß Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe g werden von den teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Kommission gefasst, wobei die Stimmrechte der Mitglieder im Verhältnis zu dem entsprechenden Beitrag stehen, den sie gemäß der nach Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe x festgelegten Methode zu der betreffenden gemeinsamen Maßnahme geleistet haben.
Bei anderen als den in Absatz 3 Buchstabe b und in Absatz 4 genannten Beschlüssen verfügen jeder Mitgliedstaat und die Union über jeweils eine Stimme. Die Stimme der Union wird gemeinsam von den beiden Vertretern der Kommission abgegeben.
Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung teil.
Unbeschadet des Absatzes 5 dieses Artikels sowie des Artikels 19 Absatz 1 Buchstaben b und r, des Artikels 21 Absatz 1 und des Artikels 25 Absatz 8 fasst der…
In der Regel werden die Beschlüsse des Verwaltungsrats mit der Mehrheit aller Mitglieder gefasst. Die in Absatz 6 Buchstaben a bis e, g, k und l genannten…
Die Vertreter der Mitglieder im Verwaltungsrat bemühen sich nach Kräften, Beschlüsse einvernehmlich zu fassen. Falls kein Einvernehmen herrscht, findet eine…
Unbeschadet des Artikels 5 Absatz 1 Buchstaben b und c, des Artikels 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 und des Artikels 18 Absatz 7 fasst der Verwaltungsrat seine…
Abweichend von Absatz 1 fasst der Verwaltungsrat in Bezug auf die in den Artikeln 49, 53, 54 und 55 dieser Verordnung genannten Rechtsakte Beschlüsse mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.