Erwägungsgrund 12 32021R2085
Nach der Ermittlung von Synergien untereinander sollten gemeinsame Unternehmen anstreben, Haushaltsanteile festzulegen, die für ergänzende oder gemeinsame Tätigkeiten der gemeinsamen Unternehmen verwendet werden sollten. Darüber hinaus zielt diese Verordnung darauf ab, durch eine intensivere operative Zusammenarbeit und durch die Auslotung von Größenvorteilen, einschließlich der Einrichtung von Back-Office-Vorkehrungen, die den gemeinsamen Unternehmen horizontale Unterstützungsfunktionen bieten sollten, Effizienzsteigerungen und eine Harmonisierung der Vorschriften zu erreichen. Durch die Back-Office-Vorkehrungen sollte leichter eine größere Wirkung und Harmonisierung in Bezug auf gemeinsame Punkte erzielt werden können, wobei ein gewisses Maß an Flexibilität beibehalten werden sollte, um den besonderen Bedürfnissen der einzelnen gemeinsamen Unternehmen gerecht zu werden. Die Struktur sollte auf der Grundlage von Dienstleistungsvereinbarungen festgelegt werden, die von den gemeinsamen Unternehmen geschlossen werden. Die Back-Office-Vorkehrungen sollten Koordinierungs- und administrative Unterstützungsfunktionen in Bereichen abdecken, in denen sich ihre Überprüfung als effizient und kostenwirksam erwiesen hat, und soweit möglich die Einhaltung der Rechenschaftspflicht jedes einzelnen Anweisungsbefugten und die Harmonisierung der Vorschriften — einschließlich Rechte des geistigen Eigentums — berücksichtigen. Die rechtliche Struktur sollte so konzipiert sein, dass sie den gemeinsamen Bedürfnissen der gemeinsamen Unternehmen am besten gerecht wird, ihre enge Zusammenarbeit gewährleistet und alle möglichen Synergien zwischen den europäischen Partnerschaften und folglich zwischen den verschiedenen Teilen von „Horizont Europa“ sowie zwischen den anderen von den gemeinsamen Unternehmen verwalteten Programmen auslotet.