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Bei der Bewertung der Gesamtwirkung des Gemeinsamen Unternehmens sollten die Investitionen der privaten Mitglieder in indirekte Maßnahmen als Sachleistungen berücksichtigt werden, die sich aus den förderfähigen Kosten zusammensetzen, die ihnen bei der Durchführung der Maßnahmen entstehen, abzüglich der Beiträge des Gemeinsamen Unternehmens, der beteiligten Staaten und sonstiger Beiträge der Union zu diesen Kosten. Bei der Bewertung der Gesamtwirkung des Gemeinsamen Unternehmens sollten die Investitionen der privaten Mitglieder in andere Maßnahmen als Sachleistungen berücksichtigt werden, die sich aus den förderfähigen Kosten zusammensetzen, die ihnen bei der Durchführung der Maßnahmen entstehen, abzüglich der Beiträge des Gemeinsamen Unternehmens, der beteiligten Staaten und sonstiger Beiträge der Union zu diesen Kosten.
„Sachbeiträge zu operativen Tätigkeiten“ Beiträge der privaten Mitglieder, konstituierender Rechtsträger oder der mit ihnen verbundenen Rechtsträger oder…
Beiträge der Teilnehmer zu indirekten Maßnahmen, die vom Gemeinsamen Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ finanziert werden, müssen sich…
Die Mitgliedstaaten beteiligen sich durch Finanzbeiträge und/oder Beiträge in Form von Sachleistungen freiwillig an gemeinsamen Maßnahmen. Beteiligt sich ein…
Die gemeinsamen Unternehmen sollten anderen Mitgliedern als der Union systematisch Gelegenheit und Anreiz bieten, ihre Forschungs- und Innovationstätigkeiten…
Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die durch das Gemeinsame Unternehmen finanziert werden, sollte nach Maßgabe der der Verordnung (EU) 2021/695 erfolgen.…
aus „Horizont Europa“ finanzierte „Sachbeiträge zu indirekten Maßnahmen“ bezeichnet Beiträge des beteiligten Staates oder der privaten Mitglieder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.