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Die privaten Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 leisten während des in Artikel 3 genannten Zeitraums einen Gesamtbeitrag von mindestens 500 000 000 EUR, einschließlich bis zu 25 000 000 EUR für Verwaltungskosten, oder veranlassen die sie konstituierenden Rechtsträger oder die mit ihnen verbundenen Rechtsträger, diesen zu leisten.
Eurocontrol leistet während des in Artikel 3 genannten Zeitraums einen Gesamtbeitrag von bis zu 500 000 000 EUR, einschließlich bis zu 25 000 000 EUR für Verwaltungskosten. Zusätzlich zu Artikel 11 Absatz 4 besteht der Beitrag auch aus Sachbeiträgen zu zusätzlichen Tätigkeiten.
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