Erwägungsgrund 28 32021R2085
Es ist angezeigt, dass sich die anderen Mitglieder als die Union mittels einer Verpflichtungserklärung oder einer gemeinsamen Verpflichtungserklärung, in der sie gegebenenfalls den Gesamtbetrag ihrer Beiträge angeben, zur Durchführung dieser Verordnung verpflichten, ohne dass Bedingungen hinsichtlich ihres Beitritts festgelegt werden. Diese Verpflichtungserklärungen sollten während der gesamten Laufzeit des gemeinsamen Unternehmens rechtsgültig sein und von dem gemeinsamen Unternehmen und der Kommission genau überwacht werden. Gemeinsame Unternehmen sollten ein rechtliches und organisatorisches Umfeld schaffen, das es den Mitgliedern ermöglicht, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und gleichzeitig die Attraktivität für alle Interessenträger, die kontinuierliche Offenheit der gemeinsamen Unternehmen sowie transparente Verhältnisse während ihrer Durchführung, insbesondere bezüglich der Prioritätensetzung und der Teilnahme an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, gewährleistet.