Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EU) 2018/969 wurde Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 geändert, indem die Möglichkeit eingeführt wurde, zur Identifizierung von über 12 Monate alten Schafen und Ziegen eine von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Schlachtung erfolgt, zugelassene Methode anzuwenden. Diese Möglichkeit wurde 2018 hinzugefügt, doch seit dieser Änderung hat kein Mitgliedstaat von ihr Gebrauch gemacht. Außerdem war beabsichtigt, diese Möglichkeit nur in den Mitgliedstaaten anzuwenden und sie nicht auf Drittländer auszudehnen. Daher ist es im Interesse der Rechtssicherheit und Klarheit nunmehr angebracht, sie zu streichen. Folglich sollte die in Anhang V Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vorgesehene Möglichkeit, eine von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Schlachtung erfolgt, zugelassene Methode zur Identifizierung von über 12 Monate alten Schafen und Ziegen anzuwenden, gestrichen werden.
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 erhält Nummer 1 Buchstabe b folgende Fassung: „b) bei Schafen und Ziegen der Schädel, einschließlich Gehirn und…
Die Schätzung des Alters der Schafe und Ziegen anhand des Gebisses dient nur als Schätzwert, da der Zeitpunkt, an dem der erste bleibende Schneidezahn das…
Vor der Änderung des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 727/2007 sah dieser eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der…
Angesichts der Besonderheiten der Haltung von Schafen und Ziegen ist die Feststellung des genauen Geburtsdatums bei Schafen und Ziegen selten möglich; deshalb…
Darüber hinaus enthält die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Vorschriften für spezifizierte Risikomaterialien und sieht unter anderem vor, dass spezifizierte…
In Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung von TSE, einschließlich atypischer Scrapie, festgelegt. Insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.