Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der Besonderheiten der Haltung von Schafen und Ziegen ist die Feststellung des genauen Geburtsdatums bei Schafen und Ziegen selten möglich; deshalb werden diese Angaben nicht in das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates zu führende Bestandsregister eingetragen. Vor der Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 durch die Verordnung (EU) 2018/969 der Kommission war daher die Entfernung spezifizierter Risikomaterialien bei Schafen und Ziegen, die älter als 12 Monate sind, oder bei Schafen und Ziegen, bei denen ein bleibender Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat, erforderlich.
Angesichts der Besonderheiten der Haltung von Schafen und Ziegen ist die Feststellung des genauen Geburtsdatums bei diesen Tieren selten möglich; deshalb werden…
Darüber hinaus enthält die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Vorschriften für spezifizierte Risikomaterialien und sieht unter anderem vor, dass spezifizierte…
‚mehr als 18 Monate alte Schafe und Ziegen‘ : Schafe und Ziegen, i) deren Alter in den Registern oder Dokumenten für die Verbringung gemäß Artikel 3 Absatz 1…
Angesichts der praktischen Schwierigkeiten, eine Kontamination der Schädelknochen mit Hirngewebe auszuschließen, sollte der Schädel von Schafen und Ziegen, die…
Mit der Verordnung (EU) 2018/969 wurde Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 geändert, indem die Möglichkeit eingeführt wurde, zur Identifizierung von über…
Die Schätzung des Alters der Schafe und Ziegen anhand des Gebisses dient nur als Schätzwert, da der Zeitpunkt, an dem der erste bleibende Schneidezahn das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.