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Um im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung dieser Verordnung den Beschwerdeweg zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren sowie Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister vorsehen. Zudem sollten zuständige Behörden und außergerichtliche Schlichtungsstellen benannt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verfahren bestehen, nach denen Zahlungsdienstnutzer und andere interessierte Parteien einschließlich…
Um im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung dieser Verordnung oder Streitigkeiten zwischen Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern über die aus…
Die Mitgliedstaaten sehen angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen…
Um den Rechtsschutz bei fehlerhafter Anwendung dieser Verordnung oder bei Streitigkeiten zwischen Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern zu…
Die Mitgliedstaaten schaffen angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für die Beilegung von aus dieser Verordnung…
Unbeschadet des Rechts der Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein leicht zugängliches, adäquates, unabhängiges,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.