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Währungsumrechnungsentgelte sind ein bedeutender Kostenfaktor bei grenzüberschreitenden Zahlungen, bei denen im Mitgliedstaat des Zahlers und im Mitgliedstaat des Zahlungsempfängers unterschiedliche Währungen verwendet werden. Gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) 2015/2366 müssen die Entgelte und der verwendete Wechselkurs transparent sein, Artikel 52 Nummer 3 der genannten Richtlinie legt die Informationspflichten in Bezug auf die unter einen Rahmenvertrag fallenden Zahlungsvorgänge fest, und Artikel 59 Absatz 2 der genannten Richtlinie umfasst die Informationspflichten für die Parteien, die Währungsumrechnungsdienste an einem Geldautomaten oder an der Verkaufsstelle anbieten. Es bedarf zusätzlicher Maßnahmen, um die Verbraucher vor überhöhten Entgelten für die Währungsumrechnung zu schützen und sicherzustellen, dass die Verbraucher die Informationen erhalten, die sie benötigen, um die günstigste Möglichkeit der Währungsumrechnung wählen zu können.
Wird vor Auslösung eines Zahlungsvorgangs eine Währungsumrechnung angeboten, und zwar an einem Geldautomaten, an der Verkaufsstelle oder vom Zahlungsempfänger,…
Gemäß den in der Richtlinie (EU) 2015/2366 festgelegten allgemeinen Informationspflichten im Hinblick auf Währungsumrechnungsentgelte sollten die Anbieter von…
In Bezug auf die Informationspflichten im Hinblick auf Währungsumrechnungsentgelte und den anwendbaren Wechselkurs gemäß Artikel 45 Absatz 1, Artikel 52 Nummer…
Wird eine Währungsumrechnung vom Zahlungsdienstleister des Zahlers im Zusammenhang mit einer Überweisung im Sinne von Artikel 4 Nummer 24 der Richtlinie (EU)…
eine Bewertung der Art und Weise, wie Anbieter von Währungsumrechnungen die in den Artikeln 4 und 5 dieser Verordnung und im nationalen Rechtzur Umsetzung des…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, der EZB und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.