Erwägungsgrund 1 32021R1230
Die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.