Erwägungsgrund 14 32021R1230
Regelmäßige Erinnerungen sind angebracht, wenn sich der Zahler für längere Zeit im Ausland aufhält, z. B. wenn der Zahler entsandt wird, im Ausland studiert oder wenn der Zahler eine Karte regelmäßig für Online-Einkäufe in der Landeswährung verwendet. Eine Verpflichtung zu solchen Erinnerungen würde sicherstellen, dass der Zahler bei der Auswahl der verschiedenen Währungsumrechnungsmöglichkeiten informiert ist.