Art. 31 Abs. 7 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Durch den EFSD+ und die Garantie für Außenmaßnahmen können Finanzierungen und Investitionen in Partnerländern in den in Artikel 4 Absatz 2 genannten…
Art. 35 Abs. 1 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Finanzierungen und Investitionen, die für eine Unterstützung aus der Garantie für Außenmaßnahmen in Betracht kommen, müssen im Einklang mit der Unionspolitik,…
Art. 12 Abs. 1 32021R1529Finanzierungsinstrumente und Garantie für Außenmaßnahmen
Die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Begünstigten kommen gemäß Artikel 31 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/947 für eine Unterstützung aus…
Art. 36 Abs. 8 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit der vorliegenden Verordnung, einschließlich ihrer Ziele und Grundsätze sowie der einschlägigen Programmplanungsdokumente sowie gegebenenfalls…
Art. 38 Abs. 3 Buchst. d 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
die Vergütung der Garantie für Außenmaßnahmen, die dem Risikoniveau entsprechen muss, und die Möglichkeit, dass die Vergütung teilweise bezuschusst wird, damit…