Erwägungsgrund 35 32021R0947
Der zentrale Ansatz für die im Rahmen des Instruments finanzierten Maßnahmen sollten geografische Programme sein, um die Wirkung der Unionsunterstützung zu maximieren und einen engeren Bezug zwischen dem Handeln der Union einerseits und den Partnerländern sowie der dort lebenden Bevölkerung andererseits herzustellen. Dieser zentrale Ansatz sollte gegebenenfalls um thematische Programme und Krisenreaktionsmaßnahmen ergänzt werden, wobei gegebenenfalls für die Schlüssigkeit und Kohärenz aller Programme und Maßnahmen zu sorgen ist.