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Um es den Unternehmen in der Union zu ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeit unter Minderung des Wechselkursrisikos fortzusetzen, sollten bestimmte Devisenkassakurs-Referenzwerte, die bei Finanzinstrumenten als Bezugsgrundlage für die Berechnung vertraglicher Auszahlungen herangezogen und von der Kommission in Übereinstimmung mit bestimmten Kriterien bestimmt werden, vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1011 ausgenommen werden.
Die Kommission bestimmt einen Devisenkassakurs-Referenzwert als ausgenommen, der von außerhalb der Union angesiedelten Administratoren verwaltet wird, sofern…
Zur Absicherung gegen nachteilige Wechselkursschwankungen von Währungen, die nicht ohne Weiteres in Basiswährungen konvertierbar sind oder von Währungen, die…
Damit bestimmte Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten bestimmt werden können, die vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1011 ausgenommen…
folgender Artikel wird eingefügt: Devisenkassakurs-Referenzwerte (1) Die Kommission kann einen Devisenkassakurs-Referenzwert bestimmen, der von außerhalb der…
Verträge, bei denen es sich nicht um Finanzkontrakte im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 handelt, oder Finanzinstrumente, die nicht unter den Begriff des…
Um die durchgängige geordnete Abwicklung von bestehenden Verträgen zu ermöglichen, bei denen als Bezugsgrundlage ein weithin verwendeter Referenzwert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.