Erwägungsgrund 2 32021R1696
Der Austausch von Informationen und von Personal im Rahmen des Programms Pericles IV sowie die in diesem Rahmen durchgeführten Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen sollten jedoch in der gesamten Union einheitlich sein. Daher sollten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass in den Mitgliedstaaten, in denen der Euro nicht offizielles Zahlungsmittel ist, der Schutz des Euro gleichermaßen gewährleistet ist.