Verordnung (EU) 2021/1696 des Rates vom 21. September 2021 zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) 2021/840 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021-2027 (Programm „Pericles IV“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und den Beginn der Umsetzung des Programms Pericles IV ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zu ermöglichen, sollte diese Verordnung umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten —
Erwägungsgrund 3 32021R1696
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