Verordnung (EU) 2021/1756 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 hinsichtlich der amtlichen Kontrollen von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus Drittländern in die Union ausgeführt werden, um die Einhaltung des Verbots bestimmter Verwendungen antimikrobieller Wirkstoffe sicherzustellen, und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 hinsichtlich der direkten Abgabe von Fleisch von Geflügel und Hasentieren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält unter anderem Vorschriften für die Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf antimikrobiellen Resistenzen liegt.
Erwägungsgrund 2 32021R1756
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