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Die Verordnung (EU) 2017/625 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates; diese Verordnung gilt jedoch für amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Artikel 118 Absatz 1 der genannten Verordnung.
Artikel 18 wird wie folgt geändert:
Absatz 6 erhält folgende Fassung: „(6) Für die Zwecke der in Absatz 1 genannten amtlichen Kontrollen bei lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken stufen die zuständigen Behörden die Erzeugungs- und Umsetzgebiete ein.“
Absatz 7 Buchstabe g erhält folgende Fassung: „g) die Kriterien und Voraussetzungen dafür, wann abweichend von Absatz 6, die Erzeugungs- und Umsetzgebiete nicht eingestuft werden in Bezug auf:
Kammuscheln und
soweit sie nicht Filtrierer sind, Stachelhäuter und Meeresschnecken;“.
Absatz 8 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) die Bedingungen für die Einstufung und Überwachung von eingestuften Erzeugungs- und Umsetzgebieten für lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken;“.
Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) Tiere und Waren, bei denen die Kommission in Rechtsakten gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 261 der Verordnung (EU) 2016/429 oder Artikel 28 Absatz 1, Artikel 30 Absatz 1, Artikel 40 Absatz 3, Artikel 41 Absatz 3, Artikel 49 Absatz 1, Artikel 53 Absatz 3 und Artikel 54 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 eine Sofortmaßnahme beschlossen hat, wonach Sendungen dieser Tiere und Waren — identifiziert anhand ihrer Codes aus der Kombinierten Nomenklatur — bei ihrem Eingang in die Union amtlich zu kontrollieren sind;“.
die Bedingungen für die Einstufung und Überwachung von eingestuften Erzeugungs- und Umsetzgebieten für lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und…
In Artikel 1 wird folgender Absatz eingefügt: „(2a) Die Artikel 8, 13 und 28 bis 33 — mit Ausnahme von Artikel 29 Buchstabe b Ziffer iv und Artikel 33 Buchstabe…
Bezüglich der amtlichen Kontrollen, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/625 zur Überprüfung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung durchgeführt…
Unterstützung der Ziele der mit der Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten Überprüfung, insbesondere der in den…
4. In Artikel 4 wird folgender Buchstabe angefügt: „f) der Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission entsprechen, sofern sie in den Anwendungsbereich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.