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Der Verordnung (EU) 2019/6 zufolge wird eine umsichtigere und verantwortungsvollere Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen bei Tieren unter anderem dadurch erreicht, dass der Einsatz von antimikrobiellen Wirkstoffen zur Wachstumsförderung und Ertragssteigerung und der Einsatz von antimikrobiellen Wirkstoffen, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben, verboten werden. Gemäß Artikel 118 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/6 müssen Unternehmer aus Drittländern diese Verbote einhalten, wenn sie Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Union ausführen. Wie in Erwägungsgrund 49 der genannten Verordnung hervorgehoben wird, muss die internationale Dimension der Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen berücksichtigt werden, indem nicht diskriminierende und verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen und gleichzeitig die Verpflichtungen der Union aus internationalen Übereinkommen geachtet werden.
Um die wirksame Umsetzung des Verbots der Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe zur Wachstumsförderung und Ertragssteigerung sowie der Verwendung…
Es ist wichtig, die internationale Dimension der Resistenzentwicklung gegen antimikrobielle Wirkstoffe zu berücksichtigen. Gegen antimikrobielle Wirkstoffe…
Die internationale Dimension der Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen muss bei der Bewertung der Nutzen-Risiko-Bilanz bestimmter antimikrobiell wirksame…
Zur Stärkung der jeweiligen nationalen Politik der Mitgliedstaaten in Bezug auf die umsichtige Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen, insbesondere von…
Antimikrobielle Resistenzen gegen Human- und Tierarzneimittel sind in der Union und weltweit ein wachsendes Gesundheitsproblem. Aufgrund der Komplexität des…
Die umsichtige Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen ist für die Bekämpfung des Problems von antimikrobiellen Resistenzen von zentraler Bedeutung. Alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.