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Artikel 118 der Verordnung (EU) 2019/6 baut auf der Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Ein Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts ‚Eine Gesundheit‘“ auf, indem er die Verhütung und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen verbessert und eine umsichtigere und verantwortungsvollere Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe bei Tieren fördert.
Da die optimale Bereitstellung und Verwendung von Arzneimitteln und insbesondere von antimikrobiellen Mitteln dem Einzelnen und den Gesundheitssystemen…
Der Rat hat am 17. Juni 2016 Schlussfolgerungen zu den nächsten Schritten im Rahmen eines „Eine Gesundheit“-Konzepts zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz…
Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält unter anderem Vorschriften für die Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln,…
Um die wirksame Umsetzung des Verbots der Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe zur Wachstumsförderung und Ertragssteigerung sowie der Verwendung…
Der Verordnung (EU) 2019/6 zufolge wird eine umsichtigere und verantwortungsvollere Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen bei Tieren unter anderem dadurch…
Antimikrobielle Resistenzen gegen Human- und Tierarzneimittel sind in der Union und weltweit ein wachsendes Gesundheitsproblem. Aufgrund der Komplexität des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.