Erwägungsgrund 1 32021R1814
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die Berechnung von Sanktionen anwendet, die bei Nichteinhaltung der in der Verordnung (EU) 2021/378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/1) festgelegten Mindestreservepflicht verhängt werden.