Erwägungsgrund 2 32021R1863
Mit der Resolution 2582 (2021) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Nummern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) unterliegen, geändert. Mit dem Beschluss (GASP) 2021/1866 wird die Resolution 2582 (2021) des VN-Sicherheitsrates umgesetzt.