Erwägungsgrund 3 32021R1863
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und um dem Beschluss (GASP) 2021/1866 Wirkung zu verleihen, insbesondere um seine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sind Rechtsvorschriften auf Unionsebene erforderlich.