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Die Mitgliedstaaten übermitteln die erforderlichen Daten und die damit verbundenen Standard-Referenzmetadaten jährlich. Der Bezugszeitraum ist das Kalenderjahr. Das erste Bezugsjahr ist das Jahr 2021.
Daten und Referenzmetadaten für das Bezugsjahr N werden bis zum 30. April N+2 übermittelt.
Daten und Referenzmetadaten werden der Kommission (Eurostat) über das zentrale Dateneingangsportal übermittelt, oder sie werden der Kommission (Eurostat) zum Abruf auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Daten und Referenzmetadaten für das Bezugsjahr N werden bis zum 30. April N+2 übermittelt.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in den Artikeln 3 und 4 genannten Daten und Referenzmetadaten jährlich innerhalb von 14 Monaten…
Bezugszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung festgelegten Daten innerhalb von 24…
Für das Referenzjahr 2020 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) innerhalb von 15 Monaten nach dem Abschluss des Referenzjahres validierte…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die erforderlichen Referenzmetadaten und Qualitätsberichte, die insbesondere Folgendes betreffen:
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Daten und Metadaten in einem Format und innerhalb von Übermittlungsfristen, die nach dem in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.