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Verordnung (EU) 2021/1929 der Kommission vom 8. November 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Ausfuhr bestimmter organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel, die Material der Kategorie 2 enthalten (Text von Bedeutung für den EWR)
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