Erwägungsgrund 3 32021R1985
Diese Änderung muss in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 berücksichtigt werden, damit das Verbot in der gesamten Union ordnungsgemäß und einheitlich umgesetzt werden kann.
Diese Änderung muss in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 berücksichtigt werden, damit das Verbot in der gesamten Union ordnungsgemäß und einheitlich umgesetzt werden kann.