Art. 117 32021R2085Mitglieder
Die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ sind
Art. 124 Abs. 2 Buchst. a 32021R2085Das Wissenschafts- und Innovationspanel
zwei Vertreter der Kommission im Namen der Union,
Art. 122 Buchst. a 32021R2085Zusammensetzung des Verwaltungsrats
vier Vertretern der Kommission im Namen der Union,
Art. 120 Abs. 1 Buchst. a 32021R2085Anforderungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Tätigkeiten
Tätigkeiten, die zur Verwirklichung der Ziele der vom Gemeinsamen Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ finanzierten indirekten Maßnahmen…