Art. 122 32021R2085
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus
a)
vier Vertretern der Kommission im Namen der Union,
b)
einem Vertreter pro anderem Mitglied als der Union.
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus
vier Vertretern der Kommission im Namen der Union,
einem Vertreter pro anderem Mitglied als der Union.