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Um die kohärente Anwendung von Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung über „Horizont Europa“ zu gewährleisten, sollten die gemeinsamen Unternehmen für Kohärenz mit dem Ansatz für im Rahmen des Arbeitsprogramms von „Horizont Europa“ finanzierte Maßnahmen in Bezug auf die Anwendung des genannten Artikels sowie mit den Rechtsvorschriften und Leitlinien der Union sorgen, die für seine Anwendung bei ähnlichen Themen im Arbeitsprogramm des betreffenden gemeinsamen Unternehmens relevant sind.
Die gemeinsamen Unternehmen sorgen dafür, dass Kohärenz zwischen Maßnahmen, die im Rahmen des gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b des Beschlusses über das…
Die Verordnung über „Horizont Europa“ gilt für die von den gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ finanzierten Maßnahmen. Jedes gemeinsame…
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten von gemeinsamen Unternehmen sollten gemäß den Artikeln 12 und 13 der Verordnung über „Horizont Europa“ über „Horizont…
Um einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten und die wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen…
Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die von den gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ finanziert werden, sollte den Vorschriften der…
Der neue politische Ansatz für europäische Partnerschaften und insbesondere institutionalisierte europäische Partnerschaften erfordert einen neuartigen Weg der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.