Erwägungsgrund 116 32021R2115Jeder GAP-Strategieplan sollte im Hinblick auf die Durchführung und die Fortschritte in Richtung auf die festgesetzten Zielwerte regelmäßig überwacht werden.…
Erwägungsgrund 118 32021R2115Im Rahmen des Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmens sollten die Mitgliedstaaten die erzielten Fortschritte überwachen und der Kommission jährlich…
Art. 139 Abs. 3 Buchst. a 32021R2115Ex-ante-Evaluierungen
der Beitrag des GAP-Strategieplans zur Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen…
Art. 28 Abs. 1 Buchst. a 32021R1148VERORDNUNG (EU) 2021/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
die Wirksamkeit des Instruments, einschließlich der Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung seiner Ziele unter Berücksichtigung sämtlicher bereits…
Art. 140 Abs. 1 32021R2115Evaluierung der GAP-Strategiepläne im Umsetzungszeitraum und ex post
Die Mitgliedstaaten nehmen im Umsetzungszeitraum und ex post Evaluierungen ihrer GAP-Strategiepläne vor, um das Konzept und die Umsetzung der Pläne qualitativ…