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Im Rahmen des Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmens sollten die Mitgliedstaaten die erzielten Fortschritte überwachen und der Kommission jährlich darüber Bericht erstatten. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen sollte die Kommission während des gesamten Planungszeitraums des GAP-Strategieplans über die Fortschritte bei der Erreichung der spezifischen Ziele berichten und dafür Kernindikatoren verwenden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Begünstigten, die im Rahmen der Interventionen des GAP-Strategieplans eine Unterstützung erhalten, sowie die…
In gemeinsamer Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Kommission wird ein Leistungsrahmen festgelegt. Der Leistungsrahmen ermöglicht die Berichterstattung,…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig Informationen über die Fortschritte anhand der in Anhang I festgelegten gemeinsamen Output- und…
Jeder GAP-Strategieplan sollte im Hinblick auf die Durchführung und die Fortschritte in Richtung auf die festgesetzten Zielwerte regelmäßig überwacht werden.…
Die Mitgliedstaaten sollten für jedes Programm einen Leistungsrahmen mit allen Indikatoren, Etappenzielen und Sollvorgaben festlegen, um die Leistung des…
Es sollte ein solider, auf Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren gestützter Überwachungsrahmen eingeführt werden, um die Fortschritte im Hinblick auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.