Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums ihre Ziele erreichen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte im Hinblick auf die Unterstützung für Bewirtschaftungsverpflichtungen zu genetischen Ressourcen und Tierwohl und Qualitätsregelungen zu erlassen.
Erwägungsgrund 134 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen