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Es sollten Mechanismen eingerichtet werden, um Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu ergreifen, wenn die Umsetzung eines GAP-Strategieplans erheblich von den festgesetzten Zielwerten abweicht. Es sollte daher für die Kommission möglich sein, die Mitgliedstaaten aufzufordern, bei ungerechtfertigter deutlich unterdurchschnittlicher Leistung Aktionspläne vorzulegen. Dies könnte dazu führen, dass die Zahlungen der Union ausgesetzt und letztlich die Finanzmittel gekürzt werden, sofern die angestrebten Ergebnisse nicht erreicht werden.
Auch im Rahmen der mehrjährigen Leistungsüberwachung sollte die Kommission in der Lage sein, Zahlungen auszusetzen. Gibt es bei der Umsetzung der im…
Die Mitgliedstaaten sind nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/2115 verpflichtet, ihre GAP-Strategiepläne in der von der Kommission gemäß den Artikeln 118 und…
Es sollten Bestimmungen vorgesehen werden, die es der Kommission erlauben, Zahlungen auszusetzen, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und zur Bereitstellung von Möglichkeiten zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der Programme sollten…
Um die finanziellen Interessen und den Unionshaushalt zu schützen, sollten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Kommission angemessene Maßnahmen ergriffen und…
Im Rahmen der Ausarbeitung der GAP-Strategiepläne sollten die Mitgliedstaaten ihre spezifischen Gegebenheiten und Erfordernisse analysieren, Zielwerte für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.