Erwägungsgrund 135 32021R2115
Um zukünftige Änderungen bei den Mittelzuweisungen der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen oder um Probleme der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer GAP-Strategien zu beheben, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Mittelzuweisungen der Mitgliedstaaten für Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen zur Änderung der Gewichtungen der Unterstützung auf der Grundlage des Beitrag der Politik zur Erreichung der Klimaschutzziele, sowie Vorschriften für den Inhalt des GAP-Strategieplans zu erlassen.