Erwägungsgrund 41 32021R2116
Für die Erstellung der für die Kommission bestimmten Informationen ist so umfassend wie möglich auf Informationstechnologie zurückzugreifen. Die Kommission muss bei ihren Kontrollen uneingeschränkten und unmittelbaren Zugang zu den ausgabenrelevanten Daten sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form haben.