Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Rahmendefinition von „Dauergrünland“ sollte so gefasst sein, dass in Fällen, in denen Gras und andere Grünfutterpflanzen vorherrschen, andere beweidbare Arten nicht ausgenommen sind. Außerdem sollte sie den Mitgliedstaaten ermöglichen, weitere Kriterien festzulegen und andere Arten als Gras oder andere Grünfutterpflanzen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen können, zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zur Erzeugung genutzt werden oder nicht. Dazu könnten Arten gehören, bei denen Teile der Pflanze, wie Blätter, Blüten, Stängel oder Früchte, direkt oder wenn sie zu Boden fallen, beweidbar sind. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten auch entscheiden können, die Flächen, auf denen Gras und andere Grünfutterpflanzen in Weidegebieten nicht vorherrschen oder nicht vorhanden sind, zu begrenzen — auch auf Flächen, die Teil etablierter lokaler Verfahren sind.
Dauergrünland kann auch andere Pflanzenarten als Gras oder andere Grünfutterpflanzen, die abgeweidet werden können, umfassen, wie Sträucher oder Bäume, soweit…
„Dauergrünland und Dauerweideland“ (zusammen als „Dauergrünland“ bezeichnet) sind Flächen, die auf natürliche Weise (Selbstaussaat) oder durch Einsaat zum Anbau…
Flächen, die abgeweidet werden können und in deren Fall Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht vorherrschen oder nicht vorhanden sind und die…
Bestimmte Sträucher oder Bäume, die nicht direkt von Tieren abgeweidet werden, können dennoch der Erzeugung von Futtermitteln dienen. Die Mitgliedstaaten…
Zur Sicherung von für die gesamte Union geltenden wesentlichen Elementen, welche die Vergleichbarkeit zwischen den Optionen der Mitgliedstaaten gewährleisten,…
Buchstabe h erhält folgende Fassung: „h) ‚Dauergrünland und Dauerweideland‘ (zusammen ‚Dauergrünland‘) Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.