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Für Junglandwirte, neue Landwirte und andere Neueinsteiger bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse, was den Zugang zu Land, hohe Preise oder den Zugang zu Darlehen angeht. Ihre Unternehmen sind stärker durch schwankende Preise (sowohl für Inputs als auch für Erzeugnisse) bedroht, und ihr Schulungsbedarf in Bezug auf Geschäftsführungs- sowie Risikoverhütungs- und Risikomanagementkompetenzen ist hoch. Daher sollte die Gründung neuer Unternehmen und neuer landwirtschaftlicher Betriebe unbedingt weiter unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren GAP-Strategieplänen auch Präferenzbedingungen für Finanzierungsinstrumente für Junglandwirte, neue Landwirte und andere Neueinsteiger festlegen dürfen. Der Höchstbeihilfebetrag für die Niederlassung von Junglandwirten und ländliche Unternehmensgründungen sollte auf bis zu 100 000 EUR angehoben werden und auch in Form der Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente oder in Kombination mit dieser zugänglich sein.
Die Unterstützung ist auf 100 000 EUR je Junglandwirt oder Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder landwirtschaftlichen Haushalts begrenzt.
einen Beihilfehöchstbetrag von 100 000 EUR für die in Absatz 2 Buchstaben a, b und c genannten Tätigkeiten;
Insbesondere Junglandwirte müssen ihre Betriebe modernisieren, damit diese langfristig tragfähig sind. Jedoch fallen die Umsätze oft gerade in den ersten…
Die Gründung und der Aufbau neuer Wirtschaftsunternehmen im Agrarsektor durch Junglandwirte stellt für diese eine finanzielle Herausforderung dar, die bei der…
Nach Einschätzung einiger Mitgliedstaaten reicht die Zahlung an Junglandwirte nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht aus, um den finanziellen…
Um für bestimmte Prioritäten eine angemessene Finanzierung zu gewährleisten, sollten Vorschriften über Mindest- und Höchstmittelzuweisungen für diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.