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Um für bestimmte Prioritäten eine angemessene Finanzierung zu gewährleisten, sollten Vorschriften über Mindest- und Höchstmittelzuweisungen für diese Prioritäten erlassen werden. Die Mitgliedstaaten sollten mindestens einen Betrag, der 3 % ihrer jährlichen Finanzausstattung für Direktzahlungen vor jeglicher Übertragung entspricht, für Interventionen im Zusammenhang mit dem Generationswechsel reservieren. Bei diesen Interventionen kann es sich auch um erweiterte Einkommensstützung und Unterstützung für die Niederlassung handeln. Aufgrund der Bedeutung der Investitionsförderung für Junglandwirte für die langfristige Tragfähigkeit ihrer Betriebe und die Attraktivität des Sektors, sollte ein Anteil der Ausgaben für Interventionen in Form von Investitionen für Junglandwirte, für die ein höherer Fördersatz gilt, auch auf den Mindestbetrag angerechnet werden, der für den Beitrag zur Erreichung des spezifischen Ziels Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und neue Landwirte und Erleichterung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten vorzusehen ist.
Neben den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Interventionskategorien können die Mitgliedstaaten den Mindestbetrag im Sinne des genannten Absatzes für…
Insbesondere Junglandwirte müssen ihre Betriebe modernisieren, damit diese langfristig tragfähig sind. Jedoch fallen die Umsätze oft gerade in den ersten…
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Landwirten zu gewährleisten, sollte eine Höchstmittelzuweisung für die gekoppelte Stützung im Rahmen der…
Nach Einschätzung einiger Mitgliedstaaten reicht die Zahlung an Junglandwirte nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht aus, um den finanziellen…
Die Gründung und der Aufbau neuer Wirtschaftsunternehmen im Agrarsektor durch Junglandwirte stellt für diese eine finanzielle Herausforderung dar, die bei der…
Zusätzlich zu einer linearen Kürzung des Werts der Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung zum Zwecke der Auffüllung nationaler oder regionaler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.