§ 9 Abs. 1 Nr. 3 InVeKoSDGGesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen
der Zuweisung und Verwaltung von Zahlungsansprüchen im Rahmen des Systems zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen nach Artikel 71 der…
Erwägungsgrund 92 32021R2116Was das integrierte System betrifft, sollte diese Befugnisübertragung zudem Vorschriften für die Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung…
§ 19 Abs. 5 AgrarZustVOVerordnung zur Regelung der Zuständigkeiten im Bereich der Agrarwirtschaft (Agrar-Zuständigkeitsverordnung-AgrarZustVO) Vom 2. Mai 2024
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist zuständig für die Einrichtung und Betreuung der elektronischen Datenbank…
Art. 63 Buchst. a 32021R2116Kompatibilität von Interventionen mit den Kontrollen im Weinsektor
die Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen;
§ 5 Abs. 1 AgrarZahlVerpflGGesetz zur Regelung der Einhaltung von Anforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach Titel V Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und insbesondere die Bestandteile des Systems nach…