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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 102 delegierte Rechtsakte zu erlassen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass das in diesem Kapitel beschriebene integrierte System auf eine wirksame, kohärente und nichtdiskriminierende Weise umgesetzt wird, mit dem die finanziellen Interessen der Union geschützt werden, und mit denen diese Verordnung in folgenden Punkten ergänzt wird:
Vorschriften für die in Artikel 70a genannte Qualitätsbewertung;
Vorschriften für das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, das System zur Identifizierung der Begünstigten und das System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen gemäß den Artikeln 68, 71 und 73.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 102 delegierte Rechtsakte zu erlassen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die…
Was das integrierte System betrifft, sollte diese Befugnisübertragung zudem Vorschriften für die Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung…
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach Titel V Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und insbesondere die Bestandteile des Systems nach…
Die Mitgliedstaaten sollten ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (im Folgenden „integriertes System“) für bestimmte in der Verordnung (EU) 2021/2115…
Bevor die Kommission entscheidet, dem begünstigten Land die Verwaltungsbefugnisse für eine Komponente, ein Programm oder eine Maßnahme zu übertragen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.