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Das integrierte System als Teil der Verwaltungssysteme, die zur Umsetzung der GAP vorhanden sein sollten, sollte gewährleisten, dass die im jährlichen Leistungsbericht vorgelegten aggregierten Daten verlässlich und nachprüfbar sind. Angesichts der Bedeutung eines ordnungsgemäß funktionierenden integrierten Systems müssen Qualitätsanforderungen festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten jährlich die Qualität des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, des Systems für geodatenbasierte Anträge und des Flächenüberwachungssystems bewerten. Zudem sollten die Mitgliedstaaten alle Mängel beheben und, wenn sie von der Kommission dazu aufgefordert werden, einen Aktionsplan erstellen.
Die Mitgliedstaaten bewerten jährlich gemäß der auf Unionsebene festgelegten Methodik die Qualität der Elemente gemäß den Artikeln 68, 69 und 70. Werden bei der…
Die Mitgliedstaaten haben ein sicheres elektronisches Informationssystem einzurichten oder ein bestehendes sicheres elektronisches Informationssystem zu nutzen,…
Die bereits bestehenden grundlegenden Elemente des integrierten Systems sollten beibehalten werden, insbesondere die Bestimmungen über ein System zur…
Was das integrierte System betrifft, sollte diese Befugnisübertragung zudem Vorschriften für die Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung…
Die Hauptbestandteile des integrierten Systems, insbesondere die Bestimmungen über die elektronische Datenbank, das System zur Identifizierung…
Die Durchführungsbefugnisse der Kommission sollten sich auch auf Vorschriften für Form und Inhalt der Berichte über die Bewertung der Qualität des Systems zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.