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Der Euro-Wechselkurs für die Umrechnung in Landeswährung kann sich im Verlauf des Zeitraums ändern, in dem ein Vorhaben durchgeführt wird. Daher sollte der auf die betreffenden Beträge anzuwendende Kurs anhand des Tatbestands festgelegt werden, durch den das wirtschaftliche Ziel des betreffenden Vorhabens erreicht wird. Es sollte der Wechselkurs des Tages herangezogen werden, an dem dieser maßgebliche Tatbestand eintritt. Dieser Tatbestand oder die Abweichung davon ist unter Einhaltung bestimmter Kriterien, insbesondere der Schnelligkeit, mit der die Kursänderungen weitergegeben werden, anzugeben. Es sollten besondere Vorschriften festgelegt werden, mit denen außergewöhnlichen Währungssituationen begegnet wird, die sich entweder innerhalb der Union oder auf dem Weltmarkt ergeben und unverzügliches Handeln erfordern, um zu gewährleisten, dass die GAP-Regelungen effektiv funktionieren.
Als maßgeblicher Tatbestand für den Wechselkurs gilt
Für die Umrechnung zwischen Euro und nationaler Währung gilt der Wechselkurs, der am letzten Arbeitstag des Monats vor dem Monat veröffentlicht wird, an dem das…
Für die Zwecke dieser Richtlinie wenden die Mitgliedstaaten, die die in Euro ausgedrückten Beträge in ihre Landeswährung umrechnen, zunächst den am Tag der…
Der Euro-Wechselkurs für die Umrechnung in Landeswährung kann sich im Verlauf des Zeitraums ändern, in dem ein Geschäft ausgeführt wird. Daher ist festzulegen,…
Für die Umrechnung zwischen Euro und Landeswährung wird der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Wechselkurs verwendet. — Für Zahlungen der…
Darüber hinaus sollte diese Befugnisübertragung – um den maßgeblichen Tatbestand zu präzisieren oder aus besonderen, mit der Marktorganisation oder dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.